Droht die schleichende Abschaffung wichtiger Verbraucherrechte?
Erst kürzlich habe ich in einem Blogbeitrag über sogenannte „Abstellgenehmigungen“ geschrieben – und warum Verbraucher sich sehr gut überlegen sollten, ob sie einem Paketdienst eine solche Genehmigung tatsächlich erteilen wollen.
Der kurze Spoiler dazu lautete: besser nicht.
Nun kursieren im Internet Berichte über eine Entwicklung, die Verbraucher noch deutlich stärker betreffen könnte. Konkret geht es um interne Arbeitsanweisungen bei Amazon in den USA und dem Vereinigten Königreich. Dort sollen Zusteller Pakete zunehmend einfach an vermeintlich „sicheren Orten“ ablegen – ohne Klingeln, ohne persönliche Übergabe, ohne manuelle Benachrichtigung (die erfolgt dann anschließend automatisiert über die App bzw. per E-Mail). Damit will Amazon offenbar Zeit einsparen.
Noch wichtiger: Nach aktuellem Kenntnisstand betrifft dies bislang offenbar nur die USA und UK. Für Deutschland oder die EU gibt es derzeit keine bekannten konkreten Gesetzes- oder Umsetzungspläne der EU-Kommission oder der Bundesregierung, Verbraucherrechte in dieser Form einzuschränken.
Allerdings gibt es durchaus Gerüchte, dass große Zustelldienste wie Amazon, DHL & Co. sich ein solches Modell auch in Europa wünschen oder zumindest entsprechende Diskussionen führen könnten.
Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das Thema.
Paketzustellung ohne Klingeln – Hauptsache schnell?
Auslöser der Diskussion ist ein angeblich durchgesickertes internes Dokument von Amazon. Darin sollen Zustellfahrer angewiesen werden, Pakete direkt an Haustüren, auf Veranden, in Briefkästen oder an anderen „sicheren Orten“ abzulegen – ohne vorher zu klingeln oder den Empfänger zu kontaktieren.
Die Anweisung soll laut den Berichten eindeutig formuliert sein:
- kein Klingeln,
- kein Klopfen,
- kein Anruf,
- kein Warten auf den Kunden.
Nur wenn ausdrücklich eine persönliche Übergabe vorgesehen sei, solle tatsächlich versucht werden, den Empfänger zu erreichen.
Für die Zustelldienste liegt der Vorteil auf der Hand: mehr Pakete in kürzerer Zeit. Jeder eingesparte Klingelvorgang spart Sekunden – und bei Millionen Sendungen summiert sich das erheblich.
Für Verbraucher könnte das jedoch erhebliche Folgen haben.
Warum die deutsche Rechtslage Verbraucher bislang schützt
In Deutschland gilt bislang ein vergleichsweise verbraucherfreundliches Prinzip:
Der Händler beziehungsweise der Zustelldienst muss im Streitfall grundsätzlich beweisen können, dass die Ware tatsächlich beim Kunden angekommen ist.
Ein bloßes „Das Paket wurde irgendwo abgelegt“ genügt dafür normalerweise nicht.
Juristisch relevant ist dabei insbesondere der sogenannte Gefahrübergang im Verbraucherrecht (§ 475 Abs. 2 BGB). Vereinfacht gesagt bedeutet das: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung trägt grundsätzlich der Verkäufer – bis die Ware tatsächlich an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person übergeben wurde.
Genau deshalb bestehen viele Paketdienste heute auf:
- persönliche Zustellung,
- Zustellcodes,
- Unterschriften,
- Foto-Dokumentationen,
- oder ausdrücklich vereinbarte Ablageorte.
Denn nur so lässt sich später nachvollziehen, ob die Sendung tatsächlich angekommen ist.
Die eigentliche Gefahr: Umkehr der Beweislast
Und genau hier liegt der kritische Punkt.
Würde sich ein Modell durchsetzen, bei dem Pakete standardmäßig einfach irgendwo abgelegt werden dürfen, hätte das faktisch eine massive Verschiebung der Beweislast zur Folge.
Denn was passiert, wenn ein Paket verschwindet?
Der Zustelldienst könnte dann möglicherweise sagen:
„Das Paket wurde zugestellt. Hier ist das Foto vor Ihrer Haustür.“
Der Verbraucher müsste anschließend beweisen, dass das Paket nicht angekommen ist – was praktisch kaum möglich wäre.
Damit würde eines der wichtigsten Schutzrechte im Onlinehandel ausgehöhlt:
Die Verpflichtung des Händlers beziehungsweise Zustellers, eine ordnungsgemäße Zustellung nachweisen zu müssen.
Gerade in Zeiten zunehmenden Onlinehandels wäre das eine erhebliche Belastung für Verbraucher.
„Sicherer Ablageort“ bedeutet nicht automatisch sicher
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Viele angeblich „sicheren Orte“ sind objektiv alles andere als sicher.
Pakete vor Mehrfamilienhäusern, an Haustüren oder in frei zugänglichen Eingangsbereichen sind häufig innerhalb weniger Minuten verschwunden. Besonders in Städten genügt oft ein kurzer unbeobachteter Moment.
Schon heute versuchen Paketdienste deshalb regelmäßig, Kunden zu Abstellgenehmigungen zu bewegen. Wer eine solche Genehmigung erteilt, übernimmt allerdings häufig selbst das Risiko für Verlust oder Diebstahl.
Viele Verbraucher unterschätzen diese Konsequenz erheblich.
Zusteller stehen ebenfalls unter Druck
Interessant ist zudem: Laut den Berichten sorgen die neuen Vorgaben selbst bei Fahrern für erhebliche Unruhe.
Denn wenn Kunden gar nicht wissen, dass ein Paket zugestellt wurde, steigt zwangsläufig die Zahl der Reklamationen wegen angeblich nicht erhaltener Sendungen. Gleichzeitig stehen Zusteller unter enormem Zeitdruck und werden häufig anhand von Zustellquoten bewertet.
Die Folge: ein System, das Geschwindigkeit über Rechtssicherheit stellt.
Noch ist Deutschland davon entfernt
Die gute Nachricht lautet derzeit: Für Deutschland gibt es aktuell keinerlei bekannte konkreten Pläne, die Rechtslage in dieser Form zu ändern.
Weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission haben bislang Vorhaben angekündigt, die persönliche Zustellung faktisch abzuschaffen oder die Verbraucherrechte bei Paketlieferungen massiv einzuschränken.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Diskussion bedeutungslos wäre.
Denn wirtschaftlich hätten große Versand- und Logistikunternehmen selbstverständlich ein enormes Interesse daran, Zustellungen weiter zu automatisieren und zu beschleunigen. Jede vermiedene Wartezeit spart Geld.
Gerade deshalb sollten Verbraucher aufmerksam beobachten, in welche Richtung sich die Praxis entwickelt.
Fazit
Was derzeit aus den USA und Großbritannien berichtet wird, mag auf den ersten Blick wie eine bloße organisatorische Änderung wirken. Tatsächlich steckt dahinter jedoch eine viel grundlegendere Frage:
Wer trägt künftig das Risiko, wenn ein Paket verschwindet?
Bislang schützt das deutsche Verbraucherrecht hier überwiegend die Kunden. Und das ist auch richtig so. Denn wer online bestellt, darf erwarten, dass Ware nicht einfach irgendwo abgelegt wird – und dass im Streitfall nicht plötzlich der Verbraucher beweisen muss, dass ein Paket niemals angekommen ist.
Genau deshalb sollte man Abstellgenehmigungen weiterhin sehr kritisch sehen.
Denn was freiwillig erteilt wird, könnte irgendwann versucht werden, zum neuen Standard zu machen.
