Leider mal wieder gut gemeint und schlecht gemacht

Es ist schon eine bemerkenswerte politische Volte: Deutschland will eine Zuckersteuer einführen – und im aktuell in den Medien kursierenden Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums sollen ausgerechnet zuckerfreie Getränke wie Cola Zero ebenfalls zur Kasse gebeten werden.

Dazu kommen Hafer- und Mandeldrinks, Milchmischgetränke, Säfte aus Konzentraten, Eistees, Fertigkaffees sowie offenbar auch alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein.

Dagegen sollen klassisches Bier und Wein von dieser Abgabe verschont bleiben.

Man muss sich das tatsächlich zweimal durchlesen.

Denn die grundsätzliche Idee einer Zuckerabgabe kann durchaus sinnvoll sein. Aber wenn am Ende ein Getränk mit null Gramm Zucker besteuert wird, während alkoholisches Bier oder Wein außen vor bleiben, darf man schon einmal fragen:

Was genau soll hier eigentlich besteuert werden – Zucker oder Getränke?

Und vor allem: Was soll diese Steuer eigentlich erreichen?

Vorweg: Das ist noch kein fertiges Gesetz

Wichtig ist zunächst eine Einschränkung: Bei dem derzeit diskutierten Papier handelt es sich um Eckpunkte bzw. einen internen Vorschlag des vom SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil geführten Bundesfinanzministeriums, nicht um ein beschlossenes Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung wird innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt. Genau darüber ist inzwischen ein offener Streit entstanden.

Die Bundesregierung hatte sich grundsätzlich auf eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke verständigt. In den offiziellen Regierungsunterlagen war zunächst von einer Einführung ab 2028 die Rede. Das von der Finanzkommission Gesundheit empfohlene Modell sollte sich am britischen Vorbild orientieren und vor allem einen Anreiz schaffen, Getränke mit weniger Zucker zu produzieren.

Das Bndesfinanzministerium geht nun offenbar deutlich weiter.

Und genau das macht die aktuelle Diskussion so interessant.

Was steht in dem Papier?

Nach den übereinstimmenden Medienberichten sieht das vom Finanzministerium diskutierte Modell drei Steuerstufen vor:

ZuckergehaltVorgesehene Abgabe
4,5 bis unter 7 g Zucker / 100 ml26 Cent/Liter
7 bis unter 10 g / 100 ml32 Cent/Liter
ab 10 g / 100 ml38 Cent/Liter

Damit würde die erste Stufe bereits bei 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter beginnen. Die ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit empfohlene Variante lag bei 5 bis unter 8 Gramm beziehungsweise ab 8 Gramm und sah 26 beziehungsweise 32 Cent je Liter vor.

Bei einer 1,5-Liter-Flasche wären das beispielsweise:

  • 39 Cent bei der ersten Stufe,
  • 48 Cent bei der zweiten Stufe,
  • 57 Cent bei der höchsten Stufe.

Dabei handelt es sich um eine Herstellerabgabe. In der Praxis ist allerdings kaum davon auszugehen, dass Hersteller und Handel die Belastung vollständig selbst tragen. Ein Teil dürfte – abhängig von Markt und Produkt – über höhere Preise beim Verbraucher landen.

Und jetzt kommt der entscheidende Punkt.

Auch Cola Zero soll betroffen sein

Nach den Medienberichten soll das Finanzministerium zusätzlich eine eigene Kategorie für Getränke vorsehen, die mit Süßstoffen statt Zucker gesüßt sind.

Für diese Getränke sollen offenbar 26 Cent je Liter anfallen – unabhängig davon, ob sie überhaupt Zucker enthalten.

Damit wäre beispielsweise eine Cola Zero, die praktisch keinen Zucker enthält, steuerpflichtig.

Und genau hier beginnt die eigentliche Absurdität.

Wenn die politische Begründung lautet, man wolle den Zuckerkonsum reduzieren, dann ist eine Steuer auf ein Getränk mit null Gramm Zucker zumindest erklärungsbedürftig.

Denn welchen zusätzlichen gesundheitspolitischen Effekt soll es haben, wenn der Verbraucher statt einer zuckerfreien Cola künftig Wasser trinkt?

Das ist eine völlig andere Frage als die, ob man den Konsum stark zuckerhaltiger Getränke reduzieren möchte.


Wer ist dafür – und wer dagegen?

Die Fronten verlaufen inzwischen keineswegs einfach zwischen Regierung und Opposition.

Dafür: Verbraucherschützer und Gesundheitsorganisationen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt grundsätzlich eine Süßgetränkesteuer. Allerdings ausdrücklich in Umfang und Staffelung entsprechend den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Die Einnahmen sollten nach Ansicht des vzbv vollständig in Gesundheitsprävention und Kinder- und Jugendschutz fließen.

Das ist ein wichtiger Unterschied:

Eine Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke ist etwas anderes als eine pauschale Abgabe auf Getränke, die lediglich in dieselbe Produktgruppe fallen.

Auch Organisationen wie Foodwatch befürworten eine Zuckerabgabe.

Dagegen: Ernährungswirtschaft

Die Lebensmittelwirtschaft und deren Lobbyverbände lehnen die Steuer grundsätzlich ab beziehungsweise kritisiert zumindest die derzeitige Ausgestaltung massiv.

Der Lebensmittelverband Deutschland und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie argumentieren unter anderem, dass Unternehmen für eine echte Reformulierung ihrer Produkte ausreichend Zeit benötigen. Eine kurzfristige Einführung widerspreche dem behaupteten gesundheitspolitischen Ziel.

Das Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen.

Wenn die Politik möchte, dass Hersteller ihre Rezepturen verändern, muss sie ihnen die Möglichkeit geben, genau das zu tun.

Und jetzt streitet sogar die Bundesregierung

Besonders bemerkenswert ist deshalb, dass der Widerstand nicht nur aus der Wirtschaft kommt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) beziehungsweise sein Ministerium kritisieren, das Papier des Finanzministeriums gehe deutlich über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit hinaus. Auch aus der Union kommt Widerstand gegen eine Besteuerung von Light- und Zero-Getränken.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigt dagegen die grundsätzliche Ausweitung und betont, dass es nicht allein um Gesundheit, sondern auch um finanzielle Effekte gehe.

Und damit sind wir bei einem Punkt, über den man durchaus reden sollte.


Geht es wirklich nur um Gesundheit?

Das ursprüngliche Konzept hatte eine ziemlich klare Logik:

Viel Zucker → höhere Abgabe → Hersteller reformulieren → weniger Zucker im Getränk.

Das britische Modell, an dem sich die deutsche Finanzkommission orientiert, funktioniert genau nach diesem Prinzip.

Die Finanzkommission rechnet für Deutschland mit ungefähr 450 Millionen Euro jährlichen Einnahmen und langfristig mit Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung von etwa 20 bis 170 Millionen Euro jährlich.

Das ist überschaubar – und vor allem als Lenkungsinstrument gedacht.

Im nun diskutierten erweiterten Modell werden dagegen ganz andere Größenordnungen genannt: rund zwei Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr.

Das ist mehr als das Vierfache der ursprünglichen Schätzung der Finanzkommission.

Da darf man sich schon fragen:

Wenn die Erweiterung der Steuerbasis vor allem dazu führt, dass plötzlich Milliarden statt einigen hundert Millionen Euro eingenommen werden können – ist dann tatsächlich noch die Gesundheitslenkung das alleinige Motiv?

Oder wird aus der Zuckersteuer zunehmend eine ganz normale Einnahmesteuer?


Und dann kommen die wirklich kuriosen Fälle

Jetzt wird es besonders interessant.

Cola Zero: 0 Gramm Zucker – 26 Cent Steuer

Eine zuckerfreie Cola enthält keinen beziehungsweise praktisch keinen Zucker. Sie wird mit Süßstoffen gesüßt.

Nach dem bisher bekannt gewordenen Finanzministerium-Modell soll sie trotzdem mit 26 Cent je Liter belastet werden.

Das ist schwer mit dem Begriff „Zuckersteuer“ zu erklären.

Man könnte natürlich argumentieren, dass auch künstliche Süßstoffe gesundheitlich diskutiert werden.

Aber dann sollte man die Abgabe auch ehrlich nennen:

Süßgetränkesteuer.

Denn eine Steuer auf ein Getränk ohne Zucker ist keine Zuckersteuer im engeren Sinne.


Alkoholfreies Bier: Warum eigentlich steuerpflichtig?

Noch kurioser wird es beim alkoholfreien Bier.

Nach den aktuellen Medienberichten soll alkoholfreies Bier in den erweiterten Anwendungsbereich fallen.

Klassisches Bier dagegen bleibt von der neuen Zuckerabgabe verschont.

Natürlich ist Bier nicht „gesund“, nur weil es Alkohol enthält. Aber genau das macht den Vergleich interessant:

Warum soll ausgerechnet die alkoholfreie Variante einer Getränkekategorie steuerlich schlechter behandelt werden als die alkoholhaltige?

Wenn das Ziel Zuckerreduktion ist, müsste die Antwort eigentlich ganz einfach sein:

Entscheidend sollte der Zucker im Getränk sein.

Nicht, ob Alkohol darin enthalten ist.


Wein bleibt draußen

Ähnlich sieht es beim Wein aus.

Nach den bisher bekannten Plänen soll Wein nicht unter die neue Zuckergetränkesteuer fallen, während alkoholfreier Wein beziehungsweise entsprechende Mischgetränke nach Medienberichten in den Anwendungsbereich geraten könnten.

Das ergibt gesundheitspolitisch ebenfalls ein Fragezeichen.

Denn wenn das Argument lautet, Zucker in Getränken sei das Problem, müsste man konsequenterweise den Zuckergehalt und nicht den gesellschaftlichen Status des Getränks zum entscheidenden Kriterium machen.


Mandelmilch, Haferdrink und Co.

Auch pflanzliche Alternativen geraten in den Fokus.

Genannt werden unter anderem Hafer- und Sojadrinks sowie weitere pflanzliche Milchalternativen. In den Berichten wird ausdrücklich auch Mandelmilch genannt.

Hier wird die Sache besonders kompliziert.

Denn Pflanzendrinks sind keine einheitliche Produktgruppe. Manche enthalten zugesetzten Zucker, manche nicht. Bei Haferdrinks kann zudem durch die Verarbeitung Stärke in Zucker umgewandelt werden, ohne dass der Hersteller einfach Haushaltszucker hineinschüttet.

Wenn ein ungesüßter oder nur sehr gering gezuckerter Pflanzendrink trotzdem in eine pauschale Getränkesteuer fällt, wird die Begründung „Wir besteuern Zucker“ endgültig schwierig.


Das eigentlich Verrückte: Das britische Vorbild macht es anders

Und jetzt kommen wir zu dem Punkt, der für mich der entscheidende ist.

Ich bin keineswegs grundsätzlich gegen eine Zuckersteuer. Ganz im Gegenteil: Ich bin klar dafür und fordere das, seit ich es aus Großbritannien kenne.

Im Gegenteil: Großbritannien zeigt, dass so eine Steuer funktionieren kann.

Die britische Soft Drinks Industry Levy wurde 2018 eingeführt. Dort richtet sich die Abgabe klar nach dem Zuckergehalt.

Ursprünglich galt:

  • unter 5 g Zucker je 100 ml: keine Abgabe
  • 5 bis unter 8 g: niedrigere Stufe
  • ab 8 g: höhere Stufe

Das Ergebnis war bemerkenswert.

Zwischen 2015 und 2020 sank der verkaufsgewichtete durchschnittliche Zuckergehalt der betroffenen Marken- und Eigenmarkengetränke von 3,8 auf 2,1 Gramm je 100 Milliliter – also um 46 Prozent.

Rund 65 Prozent der Getränke, die ursprünglich über 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthielten, wurden so reformuliert, dass sie unter die damalige Steuergrenze fielen.

Das ist der entscheidende Erfolg:

Die Hersteller zahlten nicht einfach die Steuer. Sie änderten ihre Produkte.

Auch die insgesamt verkaufte Zuckermenge in den erfassten Getränkekategorien sank zwischen 2015 und 2020 um rund 34 Prozent, obwohl der Absatz dieser Getränke insgesamt zunahm.

Genau deshalb hat auch die deutsche Finanzkommission dieses Modell als Vorbild herangezogen. Der Bundestag verweist ausdrücklich auf die nachgewiesenen Reformulierungseffekte in Großbritannien.

Das ist die gute Nachricht

Eine richtig gemachte Zuckersteuer kann funktionieren.

Sie muss nicht einfach nur Geld vom Verbraucher zum Finanzminister verschieben.

Sie kann Hersteller dazu bringen, weniger Zucker in ihre Produkte zu packen.


Aber genau deshalb ist der deutsche Entwurf so problematisch

Denn Großbritannien zeigt gleichzeitig, wie man es machen kann.

Man besteuert den Zucker.

Nicht die Dose.

Nicht das Etikett.

Nicht den Verzicht auf Alkohol.

Und nicht ein Getränk, nur weil es zu einer bestimmten Produktgruppe gehört.

Wenn Cola Zero null Gramm Zucker enthält, gibt es keinen Zucker zu reduzieren.

Wenn alkoholfreies Bier weniger Zucker enthält als ein anderes Getränk, muss der Gesetzgeber erklären, warum ausgerechnet die alkoholfreie Variante steuerpflichtig sein soll.

Und wenn Wein ausgenommen wird, während alkoholfreier Wein in den Anwendungsbereich fällt, braucht es dafür zumindest eine gesundheitspolitisch nachvollziehbare Begründung.


Gut gemeint – aber schlecht gemacht?

Damit sind wir bei meinem Ausgangspunkt.

„Zuckersteuer – auch für zuckerfreie Getränke???“

Ja, wenn die derzeit bekannt gewordenen Pläne des Finanzministeriums tatsächlich so umgesetzt würden, wäre das zumindest erklärungsbedürftig.

Die Idee, den Zuckergehalt von Getränken zu reduzieren, ist vernünftig.

Das britische Beispiel zeigt sogar, dass sie funktionieren kann.

Aber eine Lenkungssteuer muss sich an ihrem Lenkungsziel messen lassen.

Und genau hier liegt der Unterschied zwischen einem sinnvollen Modell und einem schlecht konstruierten:

Ein sinnvolles Modell

Viel Zucker → hohe Abgabe

Wenig Zucker → geringe oder keine Abgabe

Kein Zucker → keine Zuckerabgabe

Hersteller reformuliert → Steuer fällt weg

Das ist ein klarer ökonomischer Anreiz.

Das derzeit diskutierte deutsche Modell

Viel Zucker → hohe Abgabe

Weniger Zucker → niedrigere Abgabe

Kein Zucker, aber Süßstoff → trotzdem Abgabe

Alkoholfreies Bier → möglicherweise Abgabe

Pflanzendrinks → möglicherweise Abgabe

Wein → keine Abgabe

Bier → keine neue Zuckerabgabe

Da muss man sich schon fragen, ob hier noch konsequent ein gesundheitspolitisches Ziel verfolgt wird – oder ob die Produktkategorien inzwischen vor allem deshalb interessant sind, weil sie zusätzliche Steuereinnahmen versprechen.


Mein Fazit

Ich habe überhaupt kein Problem damit, über eine Zuckersteuer zu diskutieren.

Ich habe auch kein Problem damit, von Großbritannien zu lernen.

Ganz im Gegenteil.

Großbritannien liefert ein ziemlich gutes Argument dafür, eine Zuckerabgabe ernsthaft zu prüfen.

Aber dann sollte Deutschland bitte auch das Prinzip übernehmen, das den britischen Ansatz so interessant macht:

Nicht das Getränk soll bestraft werden. Der Zucker soll reduziert werden.

Wenn Hersteller ihre Rezeptur ändern und den Zucker herausnehmen, sollte der Staat sein Ziel erreicht haben – und die Steuer sollte verschwinden.

Genau darin liegt der Sinn einer Lenkungssteuer.

Wenn dagegen ein Getränk mit null Gramm Zucker genauso auf der Steuerliste landet wie ein zuckerhaltiges Produkt, wenn alkoholfreies Bier belastet wird, während normales Bier außen vor bleibt, wenn alkoholfreier Wein anders behandelt wird als Wein und wenn Mandel-, Hafer- oder Sojadrinks in den Anwendungsbereich geraten, dann wird die Sache zunehmend schwer vermittelbar.

Dann geht es irgendwann nicht mehr um die Frage:

„Wie bekommen wir weniger Zucker in unsere Getränke?“

Sondern um die viel unangenehmere Frage:

„Welche Getränke können wir noch besteuern?“

Und genau da sollte eine Bundesregierung aufpassen.

Denn eine Steuer, die mit Gesundheit begründet wird, muss sich auch gesundheitspolitisch logisch erklären lassen.

Sonst bleibt am Ende tatsächlich nur der Eindruck:

Leider mal wieder gut gemeint und schlecht gemacht.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert