Ein Meinungsbeitrag

Waffenverbotszonen sollen die Sicherheit erhöhen. Die Idee dahinter ist zunächst nachvollziehbar: Wo es häufiger zu Gewalt und Straftaten kommt, sollen möglichst wenige Waffen und gefährliche Gegenstände im Umlauf sein.

Doch die entscheidende Frage ist:

Wen trifft ein solches Verbot tatsächlich?

Wer einen Kleinen Waffenschein besitzt und eine dafür zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe legal mitführt, hält sich zunächst an die gesetzlichen Vorgaben. In einer Waffenverbotszone kann ihm dieses Führen trotzdem untersagt sein. Derjenige, der sich an das Verbot hält, muss seine legale Möglichkeit also aufgeben.

Und was ist mit demjenigen, der ohnehin bereit ist, Gesetze zu brechen?

Ein Straftäter wird sich kaum von einem zusätzlichen Verbot beeindrucken lassen, wenn er bereits mit dem Vorsatz unterwegs ist, andere zu bedrohen oder anzugreifen. Das bedeutet natürlich nicht, dass Waffenverbotszonen völlig wirkungslos sind: Sie ermöglichen Kontrollen und schaffen zusätzliche rechtliche Handhabe. Aber sie lösen ein grundlegendes Problem nicht.

Verbote wirken am unmittelbarsten bei denjenigen, die sich an Verbote halten.

Genau deshalb lohnt sich der Blick auf einen anderen Ansatz: stärker personenbezogene Waffenverbote.

Wer durch einschlägige Straftaten oder andere konkrete Umstände als waffenrechtlich problematisch aufgefallen ist, kann bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Waffenverbot belegt werden. Ein solcher Ansatz richtet sich nicht pauschal gegen alle Bürger in einem bestimmten Gebiet, sondern gegen Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen.

Auch das wäre selbstverständlich keine Garantie. Wer bereit ist, ein Waffenverbot zu missachten, kann auch ein persönliches Verbot ignorieren. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass bei einem solchen Verstoß eine konkrete personenbezogene Verbotslage vorliegt und entsprechende Sanktionen möglich sind.

Was wäre die Lösung?

Die Diskussion sollte deshalb nicht allein lauten: „Wie verbieten wir Waffen an möglichst vielen Orten?“

Sie sollte ebenso lauten: „Wie gehen wir gezielt mit den Personen um, von denen tatsächlich eine besondere Gefahr ausgeht?“

Dabei geht es nicht darum, Straftätern Waffen zu überlassen. Es geht um die Frage, ob pauschale räumliche Verbote das richtige Verhältnis zwischen Gefahrenabwehr und den Rechten gesetzestreuer Bürger herstellen.

Waffenverbotszonen können ein Instrument der Sicherheitsbehörden sein. Sie sollten aber nicht als Ersatz für konsequente Strafverfolgung, personenbezogene Waffenverbote und die Kontrolle bereits auffälliger Personen verstanden werden.

Denn am Ende bleibt ein bemerkenswerter Zielkonflikt:

Wer sich an das Gesetz hält, hält sich auch an das Waffenverbot. Wer ohnehin bereit ist, das Gesetz zu brechen, möglicherweise nicht.

Deshalb gilt auch hier:

Gut gedacht ist nicht automatisch gut gemacht.


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